Baudokumentation
Bedenkenanzeige schreiben und dokumentieren
Mit einer Bedenkenanzeige teilen Sie dem Auftraggeber schriftlich mit, dass Sie Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gelieferte Stoffe oder Bauteile oder Leistungen anderer Unternehmer haben. Bei vereinbarter VOB/B verlangt § 4 Absatz 3 das unverzüglich, möglichst vor Beginn der Arbeiten.
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- Mobile-App
Inhalt dieses Artikels
Eine Bedenkenanzeige hält fest, dass Sie ein Risiko für das Werk erkannt und dem Auftraggeber rechtzeitig gemeldet haben. Sie gehört zur Baudokumentation des Projekts.
Wann schreiben Sie eine Bedenkenanzeige?
Schreiben Sie sie, sobald Sie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung haben, auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren, gegen die Güte vom Auftraggeber gelieferter Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer. Diese drei Anlässe nennt § 4 Absatz 3 VOB/B.
Typische Beispiele sind ein zu feuchter Estrich vor dem Verlegen von Fliesen, ein vorgeschriebenes Material, das für den Einsatzort ungeeignet erscheint, oder eine Vorleistung mit erkennbaren Maßabweichungen.
Warum schützt die Bedenkenanzeige Ihren Betrieb?
Geht ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, von ihm gelieferte Stoffe oder die Vorleistung eines anderen Unternehmers zurück, haftet der Auftragnehmer nach § 13 Absatz 3 VOB/B, es sei denn, er hat die Mitteilung nach § 4 Absatz 3 gemacht.
Der Auftraggeber bleibt nach § 4 Absatz 3 VOB/B für seine Angaben, Anordnungen und Lieferungen verantwortlich. Ohne vereinbarte VOB/B lassen Sie im Einzelfall prüfen, welche Hinweispflichten Ihr Vertrag auslöst.
Was gehört in eine Bedenkenanzeige?
Eine Bedenkenanzeige beschreibt den Sachverhalt, begründet die Bedenken, nennt die möglichen Folgen und bittet den Auftraggeber um eine Entscheidung. Die folgende Tabelle können Sie als Muster und Checkliste nutzen.
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Projekt und Datum | Familie Weber, Bad im Obergeschoss, 14.10.2026 |
| Adressat | Auftraggeber mit Anschrift |
| Sachverhalt | Estrich im Bad zeigt bei der Messung eine Restfeuchte über dem Grenzwert für Fliesen |
| Begründung | Messprotokoll und Fotos vom 14.10.2026 |
| Mögliche Folgen | Ablösen der Fliesen, Risse in den Fugen |
| Vorschlag | Weitere Trocknung und neue Messung vor dem Verlegen |
| Bitte um Entscheidung | Rückmeldung bis 17.10.2026 |
| Rechtsgrundlage | § 4 Absatz 3 VOB/B, wenn die VOB/B vereinbart ist |
Wie dokumentieren Sie Versand und Antwort?
Senden Sie die Bedenkenanzeige so, dass Sie den Zugang nachweisen können, und legen Sie Anzeige, Versandnachweis und Antwort des Auftraggebers beim Projekt ab. Notieren Sie, welche Entscheidung der Auftraggeber getroffen hat und wann Sie weitergearbeitet haben.
So unterstützt CraftOS
In Web-App und Mobile-App steht die Berichtsvorlage „Bedenkenanzeige“ zur Verfügung, im Web-Menü beschrieben als „Rechtliche Bedenkenmeldung“. In der Web-App wählen Sie unter „Rechtsgrundlage“ die Grundlage für Deutschland, „VOB/B § 4 Abs. 3 (Deutschland)“, oder für Österreich und beschreiben unter „Sachverhalt“ Ihre Bedenken. Dazu kommen „Fotos“, „Adressat / Auftraggeber“ und „Notizen“.
Die gespeicherte Anzeige laden Sie über „Als PDF herunterladen“ herunter und senden sie an den Auftraggeber. In der Mobile-App tragen Sie die „Rechtliche Grundlage“ ein und können die Anzeige auf dem Gerät unterschreiben lassen.
Schritt für Schritt in der Web-App
- Öffnen Sie in „Projekte“ das Projekt und wechseln Sie zu „Baudokumentation“.
- Wählen Sie „Berichte“, klicken Sie „Neuer Bericht“ und wählen Sie „Bedenkenanzeige“.
- Wählen Sie unter „Rechtsgrundlage“ die passende Grundlage.
- Beschreiben Sie unter „Sachverhalt“ Ihre Bedenken, die Ursache und mögliche Folgen.
- Fügen Sie „Fotos“ hinzu und tragen Sie „Adressat / Auftraggeber“ ein.
- Klicken Sie „Speichern“.
- Laden Sie die Anzeige über „Als PDF herunterladen“ herunter und senden Sie sie nachweisbar.
Schritt für Schritt in der Mobile-App
- Öffnen Sie das Projekt und tippen Sie „Tagesbericht“.
- Tippen Sie „Neuen Bericht erstellen“ und wählen Sie unter „Berichtstyp“ die „Bedenkenanzeige“.
- Tragen Sie die „Rechtliche Grundlage“ und Ihre Beschreibung ein.
- Fügen Sie Fotos hinzu und tippen Sie „Bericht speichern“.
Häufige Fragen
Muss eine Bedenkenanzeige schriftlich sein?
Bei vereinbarter VOB/B ja: § 4 Absatz 3 VOB/B verlangt eine schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber. Auch bei anderen Verträgen macht die Schriftform Inhalt und Zeitpunkt Ihres Hinweises nachweisbar.
An wen richten Sie die Bedenkenanzeige?
An den Auftraggeber, denn § 4 Absatz 3 VOB/B nennt ihn als Empfänger der Mitteilung. In CraftOS tragen Sie ihn im Feld „Adressat / Auftraggeber“ ein.
Welche Folgen hat die Bedenkenanzeige für die Mängelhaftung?
§ 13 Absatz 3 VOB/B knüpft die Haftung für Mängel aus Vorgaben, Stoffen oder Vorleistungen des Auftraggebers daran, ob Sie die Mitteilung nach § 4 Absatz 3 gemacht haben. Wie das im Einzelfall wirkt, lassen Sie rechtlich prüfen.
Wie heißt die Bedenkenanzeige in der Mobile-App?
Auch in der Mobile-App heißt der Berichtstyp „Bedenkenanzeige“. Das Feld für die Rechtsgrundlage heißt dort „Rechtliche Grundlage“.
Quellen
- VOB/B Ausgabe 2016, § 4 Absatz 3 und § 13 Absatz 3 (Fachinformation Bundesbau, BMWSB), geprüft am 23.10.2026