Die Zuordnung erklärt, wofür ein Beleg anfällt; die Kontierung bereitet seine kaufmännische Weiterverarbeitung vor.
Sie benötigen Finanzzugriff in der Web-App und einen noch bearbeitbaren Eingangsbeleg. Prüfen Sie das Original und die tatsächlich zugehörigen Projekte vor der Festschreibung.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie „Eingangsrechnungen“ und den betreffenden Vorgang.
- Kontrollieren Sie Nettobetrag, Steuer, Lieferant und Rechnungsnummer.
- Wählen Sie unter „Zuweisung“ das passende Projekt oder einen Betriebsbereich.
- Verteilen Sie den Beleg bei Bedarf auf mehrere Zuweisungen mit den zutreffenden Teilbeträgen.
- Prüfen Sie „DATEV-Konto (Kontierung)“ und übernehmen Sie nur einen fachlich passenden Vorschlag.
- Ergänzen Sie erforderliche Steuerangaben für den tatsächlichen Geschäftsvorfall.
- Speichern Sie und kontrollieren Sie die vollständige Zuordnung.
- Wählen Sie nach abgeschlossener Prüfung „Prüfung bestätigen“.
Ein KI-Kontovorschlag ist eine Unterstützung. Die sichtbare Übernahme erfordert Ihre bewusste Auswahl und Prüfung.
Ergebnis und Festschreibung
Die bestätigte Prüfung verbindet den geprüften Status mit einer Sperre der relevanten Belegdaten. Änderungen und Prüfereignisse werden im vorgesehenen Belegprotokoll nachvollziehbar gehalten. Zahlungsangaben haben einen eigenen Ablauf.
Diese Funktionen unterstützen einen geordneten Prozess nach den GoBD; die Änderung vom Juli 2025 ergänzt insbesondere den Umgang mit E-Rechnungsdaten.
Häufige Probleme
Die Teilbeträge müssen den zu verteilenden Betrag nachvollziehbar abdecken. Allgemeiner Lagereinkauf gehört nicht automatisch vollständig zu einer Baustelle.
Ist der Beleg gesperrt, überschreiben Sie keine Datei außerhalb des Systems. Klären Sie den passenden Korrekturablauf. Prüfen Sie bei fehlendem DATEV-Konto die betriebliche Kontierung mit der zuständigen Person.
Weitere Informationen stehen unter GoBD in CraftOS und DATEV-Export erstellen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium: GoBD im Amtlichen AO-Handbuch 2025 · geprüft am 09.09.2026
- Bundesfinanzministerium: zweite GoBD-Änderung vom 14. Juli 2025 · geprüft am 09.09.2026