Eine überfällige Anzeige ist ein Anlass zur Prüfung. Bevor Sie eine Zahlungserinnerung versenden, gleichen Sie Rechnung, Fälligkeit und Zahlungseingänge ab. So vermeiden Sie, dass ein Kunde trotz bereits erfolgter Zahlung eine Mahnung erhält oder dass ein strittiger Nachtrag wie eine unbestrittene Forderung behandelt wird.
Welche Informationen brauchen Sie vor dem Nachfassen?
Prüfen Sie das ausgegebene Rechnungsdokument, den vereinbarten Zahlungstermin und die aktuell bekannten Zahlungen. Kontrollieren Sie außerdem, ob eine Korrektur, eine Gutschrift oder eine Reklamation vorliegt. Wenn der Kunde bereits eine neue Rechnung erhalten hat, darf das alte Dokument nicht unbeachtet im Mahnlauf bleiben.
Ein klarer interner Vermerk hilft: Wer hat zuletzt mit wem gesprochen, welche Zusage wurde gemacht und wann soll erneut geprüft werden? Eine bloße Farbe in einer Liste ersetzt diese Information nicht.
Wie ergibt sich der tatsächlich offene Betrag?
Im fiktiven Projekt „Wohnung Lindenstraße“ beträgt die Rechnung 4.760 € brutto. Eine Zahlung von 2.000 € ist eingegangen. Eine weitere Zahlung wurde angekündigt, ist aber noch nicht sichtbar.
| Information | Behandlung |
|---|---|
| Rechnungsbetrag | 4.760 € |
| Tatsächlich eingegangene Zahlung | −2.000 € |
| Offener Betrag | 2.760 € |
| Nur angekündigte Zahlung | Noch kein Zahlungseingang |
Die Erinnerung bezieht sich auf 2.760 €. Sie erwähnt die bereits erhaltene Zahlung und vermeidet so den Eindruck, diese sei übersehen worden. Eine angekündigte Überweisung ist eine Gesprächsinformation; sie verändert nicht rückwirkend den Zahlungsstand.
Wie formulieren Sie eine sachliche erste Erinnerung?
Ein kurzes eigenes Muster für den genannten Fall:
Zur Rechnung RE-2026-042 für die Arbeiten in der Lindenstraße haben wir Ihre Teilzahlung von 2.000 € erhalten. Nach unserem aktuellen Stand sind noch 2.760 € offen. Bitte prüfen Sie den Betrag und veranlassen Sie die Zahlung bis zum vereinbarten Termin beziehungsweise teilen Sie uns mit, falls Angaben fehlen. Sollte sich Ihre Zahlung mit dieser Nachricht überschnitten haben, berücksichtigen wir sie beim nächsten Abgleich.
Passen Sie Rechnungsnummer, Betrag und Frist an den tatsächlichen Vorgang an. Vermeiden Sie pauschale Drohungen oder automatisch eingesetzte Gebühren, deren Grundlage nicht geklärt ist.
Sind Zahlungserinnerung und Verzug dasselbe?
Nein. Der Eintritt des Verzugs hängt von den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen ab. Eine Mahnung kann dabei relevant sein; in bestimmten Fällen ist sie entbehrlich. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche 30-Tage-Regel nicht ohne den vorgesehenen besonderen Hinweis. Die maßgebliche Regelung ist § 286 BGB.
Für die Büroorganisation bedeutet das: Leiten Sie aus „seit 14 Tagen offen“ nicht automatisch sämtliche rechtlichen Folgen ab. Trennen Sie die freundliche Klärung des Zahlungsstands von der Entscheidung über Verzugszinsen, Mahnkosten oder weitere Schritte.
Wie organisieren Sie den Vorgang in CraftOS?
In der Web-App prüfen Sie unter „Rechnungen“ den Zahlungsstand und öffnen bei Bedarf das Dokument. Erfassen Sie tatsächlich erhaltene Zahlungen mit Datum und Betrag. Die Anleitung zur Zahlungserfassung erklärt den aktuellen Ablauf.
Die Einstellungen zum Mahnwesen befinden sich unter „Einstellungen → Mahnwesen“. Stimmen Sie Texte, Fristen und Verantwortlichkeiten auf Ihren Betrieb ab. Kontrollieren Sie jede versandte Erinnerung gegen den aktuellen Rechnungssaldo. Die Website verspricht keine automatische Onlinezahlung im Kundenportal; Ihr gewählter Zahlungsweg und der erfasste Zahlungseingang bleiben entscheidend.
Welche Routine bewährt sich im kleinen Betrieb?
Reservieren Sie einen festen Termin pro Woche für offene Posten. Prüfen Sie zuerst neue Zahlungseingänge, danach überfällige Rechnungen und zuletzt zugesagte Rückmeldungen. So verschickt das Büro nicht aus einer veralteten Liste heraus Nachrichten.
Ordnen Sie jeden Vorgang einem nächsten Schritt zu: auf vereinbarte Zahlung warten, fehlende Unterlagen senden, Rechnung sachlich klären oder rechtliche Unterstützung einholen. „Noch einmal mahnen“ ist nicht für jeden Fall die passende Antwort.
Die Rechnungsverwaltung liefert die Dokumente und Zahlungsstände. Wie Sie daraus eine vorsichtige Liquiditätsübersicht ableiten, zeigt der Ratgeber Offene Posten und Liquidität.
Wie behandeln Sie eine Rückfrage des Kunden?
Ordnen Sie die Rückmeldung einer konkreten Rechnung und möglichst einer Position zu. Fehlt nur ein Leistungsnachweis, senden Sie die erforderliche Unterlage über den vereinbarten Weg und halten Sie den nächsten Prüftermin fest. Bestreitet der Kunde den Umfang, muss zuerst der zugrunde liegende Auftrag geprüft werden.
Markieren Sie solche Vorgänge in Ihrer internen Arbeitsliste, damit nicht parallel eine Person Unterlagen nachreicht und eine andere unverändert weitermahnt. Eine feste Zuständigkeit verhindert widersprüchliche Aussagen. Nach einer sachlichen Einigung aktualisieren Sie Rechnungskorrekturen und Zahlungsstände, bevor der nächste Erinnerungslauf beginnt.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 286 BGB: Verzug des Schuldners · geprüft am 09.09.2026