Eine gute Handwerkerrechnung beantwortet drei Fragen: Welche Leistung wurde erbracht, wie setzt sich der Preis zusammen und worauf bezieht sich das Dokument? Wenn der Kunde diese Antworten ohne Rückfrage findet, lässt sich die Rechnung schneller prüfen. Dafür beginnt die Vorbereitung bereits beim Angebot und beim Leistungsnachweis auf der Baustelle.
Welche Unterlagen benötigen Sie vor dem Schreiben?
Legen Sie Auftrag, nachträgliche Vereinbarungen, Aufmaß und Tätigkeitsnachweise nebeneinander. Prüfen Sie, ob der Rechnungsempfänger mit dem Auftraggeber übereinstimmt und ob eine abweichende Baustellenadresse nur den Leistungsort bezeichnet. Eine Hausverwaltung kann beispielsweise die Ansprechpartnerin sein, ohne selbst Rechnungsempfängerin zu werden.
Klären Sie außerdem, welche Leistungen schon über einen Abschlag abgerechnet wurden. Ein vorhandener Rechnungsentwurf ist noch kein Nachweis einer Zahlung. Ebenso bedeutet ein unterschriebener Tagesbericht nicht automatisch, dass jede dort erwähnte Tätigkeit zusätzlich zum Pauschalauftrag berechnet werden darf.
Wie wird aus einem Baustellenbericht eine verständliche Position?
Im fiktiven Projekt „Wohnung Lindenstraße“ wurden Wände vorbereitet und gestrichen. Die Rechnung soll den Arbeitsumfang benennen, ohne jede interne Arbeitshandlung zu wiederholen.
| Position | Menge | Einheitspreis netto | Betrag netto |
|---|---|---|---|
| Wandflächen vorbereiten und zweimal beschichten | 48 m² | 25,00 € | 1.200,00 € |
| Vereinbarte Zusatzarbeit am Türrahmen | 2 Stunden | 75,00 € | 150,00 € |
| Summe | 1.350,00 € |
Im Beispiel sind die jeweiligen Materialien bereits im Einheitspreis enthalten. Sie werden deshalb nicht noch einmal als separate Materialposition berechnet. Bei einem anderen Vertragsmodell können Material und Arbeitszeit getrennt aufgeführt werden; entscheidend ist die Vereinbarung.
Notieren Sie den Leistungsort und den betreffenden Leistungszeitraum. Begriffe wie „Arbeiten wie besprochen“ helfen einem außenstehenden Prüfer wenig. Eine kurze Beschreibung mit Raum, Bauteil und Ausführung ist meist verständlicher als eine lange Liste interner Kürzel.
Welche Angaben müssen kontrolliert werden?
Für eine reguläre Rechnung sind insbesondere die vollständigen Namen und Anschriften beider Seiten, die steuerliche Identifikation des Ausstellers, Ausstellungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt sowie Entgelt und steuerliche Behandlung relevant; Sonderfälle erfordern zusätzliche Prüfung. Die maßgeblichen Anforderungen stehen in § 14 UStG.
Übernehmen Sie den Steuersatz nicht allein aus einer alten Rechnung. Bei Kleinunternehmerregelung, Reverse Charge oder gemischten Leistungen kann eine andere Behandlung erforderlich sein. Die Software kann Felder prüfen, aber der tatsächliche Geschäftsvorfall muss richtig eingeordnet werden.
Vor der Fertigstellung lohnt sich eine Prüfung aus Kundensicht: Stimmen Anschrift, Projektbezug und Summe mit den vereinbarten Leistungen überein? Sind freigegebene Nachträge erkennbar? Kann der Empfänger Rückfragen einer konkreten Position zuordnen?
Wie sieht der Ablauf in CraftOS aus?
In der Web-App öffnen Sie unter „Dokumente“ das passende Angebot und wählen „Rechnung erstellen“. Die übernommenen Positionen sind eine Arbeitsgrundlage. Ergänzen oder korrigieren Sie nur das, was sich gegenüber dem Auftrag tatsächlich geändert hat.
Kontrollieren Sie den Entwurf und die Dokumentvorschau. Erst durch „Fertigstellen“ wird die Rechnung mit ihrer endgültigen Nummer versehen und gegen normale Bearbeitung gesperrt. Eine anschließende Korrektur erfolgt über den vorgesehenen Korrektur- oder Stornoweg. Die Anleitung zum Fertigstellen beschreibt die einzelnen Schritte.
Für aus Berichten übernommene Leistungen prüfen Sie besonders Arbeitszeiten und Material. Dieselbe Tätigkeit darf nicht zugleich aus einem Bericht, aus offenen Projektstunden und aus einer bestehenden Angebotsposition entstehen.
Welche Fehler verursachen unnötige Rückfragen?
Ein häufiger Fehler ist die Vermischung von Netto- und Bruttopreisen. Halten Sie im Rechenweg eine einheitliche Basis ein. Ebenfalls problematisch sind fehlende Einheiten: „48“ kann Quadratmeter, Stück oder Stunden bedeuten.
Ein zweiter Fehler ist das nachträgliche Überschreiben bereits ausgegebener Rechnungen. Bewahren Sie den Zusammenhang zwischen Original und Korrektur. Ein dritter Fehler liegt beim Versand: Prüfen Sie, ob der Kunde PDF, XRechnung oder ein anderes vereinbartes Format benötigt. Der Formatvergleich hilft bei dieser Entscheidung.
Ein kurzer Abschlusscheck genügt: richtiger Empfänger, belegte Leistung, stimmige Rechnungssumme, korrekter Steuerfall und passendes Ausgabeformat. So unterstützt die Rechnungsverwaltung einen nachvollziehbaren Ablauf vom Auftrag bis zum Zahlungseingang.
Wie unterstützt die Festschreibung die Nachvollziehbarkeit?
Bei CraftOS gehören endgültige Nummer, festgehaltener Dokumentstand und Bearbeitungssperre zusammen. So lässt sich später unterscheiden, was als Entwurf vorbereitet und was tatsächlich fertiggestellt wurde. Der Stornoweg erhält den Bezug zum Original, statt dessen Inhalt still zu ersetzen.
Ergänzen Sie diese technische Unterstützung um einen festen betrieblichen Ablauf: Wer prüft die Leistung, wer die Rechnung und wo werden Rückfragen dokumentiert? Diese Zuständigkeiten gehören zu einer verständlichen Verfahrensbeschreibung. GoBD in CraftOS erläutert die vorhandenen Schutzmechanismen und ihre organisatorische Einordnung; eine pauschale Zertifizierung aller betrieblichen Abläufe wird daraus nicht abgeleitet.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen · geprüft am 09.09.2026
- Bundesfinanzministerium: GoBD im Amtlichen AO-Handbuch 2025 · geprüft am 09.09.2026
- Bundesfinanzministerium: zweite GoBD-Änderung vom 14. Juli 2025 · geprüft am 09.09.2026